Patentberatung mit WIPANO: So erhalten Sie ihre Patentförderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hilft Erfindern einen Patentschutz zu erhalten. Sie erhalten dabei bis zu 50% der Kosten ersetzt, die Sie für Ihren Patentschutz einsetzen müssen.
Das Wipano-Programm fördert finanziell Patentanmeldungen
Der Patentschutz ist nach wie vor das geeignete rechtliche Mittel, um seine originelle Idee gegen Nachahmung zu schützen. Zu groß ist die Gefahr, dass gerade Startups mit pfiffigen Ideen durch Nachahmungen um ihren wirtschaftlichen Erfolg gebracht werden. Eine Alternative zu einem Patent ist das Gebrauchsmuster, das denselben Schutzumfang bietet. Allerdings ist die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters nur 10 Jahre im Vergleich zur 20-jährigen Laufzeit eines Patents. Allerdings ist ein Patentschutz teuer, insbesondere wenn nicht nur ein Schutz in Deutschland sondern auch im Ausland erforderlich ist. Gründer stehen hier vor einem großen Problem, da in der Regel die finanziellen Ressourcen sehr begrenzt sind. Oftmals ist daher einem Gründer der Patentschutz aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten verwehrt. Hier hilft das Wipano-Programm, das die Kosten zur Hälfte übernimmt. Das Wipano-Programm hat die Nachfolge der erfolgreichen SIGNO-Förderung übernommen.
Was sind die Leistungspakete des Wipano-Programms
Das Wipano-Programm ist ein umfassendes Förderprogramm, das nicht nur an der reinen Ausarbeitung und Einreichung einer Patentanmeldung ansetzt. Vielmehr wird auch die Vorabrecherche nach relevantem Stand der Technik gefördert und Unterstützung bei der Verwertung des Schutzrechts geboten. Hierbei werden die einzelnen Förderteile in sogenannte Leistungspakete (LP) unterteilt.
LP 1 bei WIPANO: Dieses Paket umfasst eine Prüfung der Erfindung auf grundsätzliche Patentfähigkeit. Beispielsweise wird hier geprüft, ob eine Software ausreichende technische Merkmale aufweist, damit sie dem Patentrecht überhaupt zugänglich ist.
LP 2 bei WIPANO: Es findet eine Recherche nach Stand der Technik statt und eine Bewertung, ob die Erfindung neu und ausreichend erfinderisch ist, damit eine Patenterteilung in Aussicht gestellt werden kann.
LP 3 bei WIPANO: In diesem Modul wird eine Suche nach einem geeigneten Patentanwalt unterstützt, der die Erfindung professionell in einer Patentanmeldung herausarbeiten kann.
LP 4 bei WIPANO: Patentanmeldung. Dieses Leistungspaket umfasst die Ausarbeitung der eigentlichen Patentanmeldung. Außerdem werden die Amtsgebühren teilweise erstattet.
LP 5 bei Wipano: Maßnahmen zur Verwertung des Patents. Es findet eine Unterstützung bei der Verwertung des Schutzrechts statt. Es wird eine Verwertungsstrategie erarbeitet.
Die Leistungspakete LP1 bis LP5 können auch bei der Erarbeitung eines Gebrauchsmusters in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für eine Wipano-Förderung
Förderungsberechtigt sind nur KMUs mit Sitz in Deutschland. Außerdem müssen die Erfinder ihr KMU als Hauptbetätigung betreiben. Außerdem darf in den letzten fünf Jahren noch keine Förderung stattgefunden haben und das Projekt darf noch nicht begonnen sein.
Vorgehensweise
Sie müssen Ihre Förderung online über das elektronische Formular-System „easy-online" eintragen. Nach der Erstellung der Dokumente, sind diese auszudrucken und zu unterzeichnen. Sie senden diese Unterlagen bitte an den Projektträger Jülich, der die WIPANO Patentförderung im Auftrag des BMWi steuert:
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Fachbereich GTI 5
Postfach 61 02 47
10923 Berlin